Erbschaft - und Schenkungsgestaltung

(z.B. Teil-Schenkungen bzw. Schenkung mit Vorbehalt, mit Nießbrauchrecht oder Wohnungsrecht, Übertragung von Betriebsvermögen).

Fragen:

Ich möchte Immobilienbesitz vererben, jedoch soll es zwischen meinen Erben gerecht zugehen und die Steuern sollen möglichst nicht zu hoch ausfallen.

oder:

Ich möchte Betriebsvermögen ins Privatvermögen überführen, ohne dass die Steuern zu hoch bemessen werden.

Beim Vererben oder im Rahmen einer Schenkung aber auch bei der Überführung eines betrieblichen Immobilienvermögens in das Privatvermögen ist immer der Verkehrswert (Marktwert) der Immobilie die Grundlage aller wirtschaftlich vernünftigen Entscheidungen. Ich erstelle Ihnen gerne ein Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie zum jeweils notwendigen Stichtag.

Im Erbrecht, bei Überführen von Vermögensgegenständen und bei der Schenkungsgestaltung lässt sich jedoch eine Vielzahl von Fallkonstellationen denken, die steuerlich optimierend wirken und den Nachfolgegenerationen bzw. den Erben und Erblassern zu Lebzeiten Vorteile bieten. Ich empfehle bei derartigen Fragen Fachanwälte für Erbrecht, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater hinzuzuziehen. Eingetragene Rechte und Lasten in Abteilung II sind vom Sachverständigen zu berücksichtigen, wenn dies auftragsgemäß gefordert wird.

(Die Erläuterungen stellen keine steuerliche Beratung dar und ersetzen keine Beratung bei Ihrem Steuerberater, Anwalt oder Wirtschaftsprüfer)