Vermögensauseinandersetzungen

(z.B. zwischen Eheleuten, Erbengemeinschaften bzw. BGB-Gesellschaften)

Frage:

Mein Mann und ich lassen sich scheiden und einer möchte die gemeinsam genutzte Immobilie behalten. Es gibt auch noch ein weiteres Haus in „Musterstadt“. Wieviel muss derjenige der die Wohnung und das Haus behält dem Ex- Partner auszahlen, damit es gerecht zugeht?

Die Höhe der Auszahlungssumme ist unter Anderem davon abhängig wie hoch der sogenannte „Zugewinn“ während der Ehe war. Oft sind daher das Immobilienvermögen betreffend zwei Werte zu untersuchen. Einmal der Verkehrswert (Marktwert) der Immobilie am Stichtag der Eheschließung und einmal der Verkehrswert (Marktwert) der Immobilie am Stichtag der Scheidung. Die Differenz zwischen beiden gegeneinander gewogenen Werten ist der sogenannte „Zugewinn“ der beiden Partnern im Regelfall je zur Hälfte zusteht.

Im Sachverständigengutachten wird daher meist der Verkehrswert (Marktwert) der Immobilie(n) zu den beiden Zeitpunkten (Eheschließung (beim Standesamt) und Ehescheidung (Zustellung des Scheidungsantrages) ermittelt.

Ich bringe durch mein Gutachten Ruhe in die angespannte Situation, die eine Trennung oftmals begleitet, da ich unabhängig und neutral den Wert der Immobilie(n) ermittle. Dies habe ich bisher immer zur Zufriedenheit beider Parteien getan. Auch für Gerichte erstelle ich derartige Gutachten regelmäßig.

Die Themen im Rahmen einer Scheidung betreffend den Zugewinnausgleich sind umfangreich. Als Hilfestellung geben folgende Links einen ersten Einblick:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-zugewinnausgleich_067340.html.

https://www.finanztip.de/zugewinnausgleich/.

https://www.lattermann-anwaltsbuero.de/vermoegensteilung-artikel/scheidung-haus/

http://www.rabw.de

Frage:

Wir haben mit mehreren Geschwistern ein Grundstück geerbt und möchten wissen wieviel es wert ist weil wir uns auf eine Auszahlungshöhe einigen wollen. Oder wir wollen das Grundstück verkaufen - je nachdem wieviel es wert ist.

Das Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) das ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Sie erstelle, gibt Ihnen eine faire und marktgerechte Grundlage für Ihre Entscheidungen an die Hand. Es schafft Klarheit zu sämtlichen wertrelevanten Punkten Ihrer Immobilie und über den Wert am Wertermittlungsstichtag. 

 

Frage:

Brauche ich denn wirklich ein schriftliches Gutachten?

Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Ich kann Ihnen sagen, was Immobilien wert sind und stehe ihnen natürlich auch gern beratend zur Seite. Ich schaffe Klarheit - damit Sie die richtige Entscheidung treffen können.

Wenn Sie wünschen, mache ich mit Ihnen zusammen eine Objektbesichtigung und recherchiere für Sie, ob der angebotene Preis bzw. der im Gutachten eines Dritten ausgewiesene Wert marktgerecht ist. Gerne berate ich Sie auch, wenn Erbengemeinschaften oder Gesellschafter die Möglichkeiten einer gerechten Aufteilung eruieren. Ob Gutachten oder nicht – Fragen Sie mich einfach.

(Die Erläuterungen stellen keine steuerliche Beratung dar und ersetzen keine Beratung bei Ihrem Steuerberater, Anwalt oder Wirtschaftsprüfer)