An- und Verkauf von Grundstücken
(auch WEG oder ideelle Anteile)
Frage:
Ich besitze ein Grundstück das in Abteilung II des Grundbuches mit einem Recht belastet ist und möchte es eventuell verkaufen. Wie wirkt sich das Recht auf den Immobilienwert aus?
Rechte und Lasten am Grundstück wirken sich wertmäßig unterschiedlich hoch aus. Einige Rechte und Belastungen sind z.T. aus städtebaulichen Gründen des letzten Jahrtausends eingetragen und bleiben ganz ohne Werteinfluss. Die Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen berücksichtigen sämtliche Rechte und Lasten am Grundstück, die im Grundbuch eingetragen sind (z.B. lebenslanges Wohnrecht, Nießbrauchrecht, Wege-und Fahrrecht, Rentenrecht, Vorkaufsrecht zu Gunsten der Gemeinde, etc.) und ich erstelle Gutachten zu sämtlichen Eigentumsformen von Immobilien und Immobilienarten.
Frage:
Ich möchte meine Immobilie verkaufen. Kann ein Wertgutachten den Verkaufspreis positiv beeinflussen?
Eine Immobilie lässt sich auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens immer besser verkaufen als ohne Gutachten. Das Gutachten dient dem Erwerber als Sicherheit, dass er nicht mehr bezahlt als derzeit im Markt üblicherweise vereinbart wird und schafft Klarheit für Verkäufer und Käufer zu allen wertrelevanten Punkten (wie Makro- und Mikrolage, Substanzwert, Vergleichskaufpreisen, Altlasteneintrag, Baulasteneintrag, Rechten und Belastungen aus Abteilung II, Bodenarten, Erschließungsbeitragszustand und Ertragswert sowie übliche Benchmarks bei Renditeobjekten).
Frage:
Wir haben endlich ein Grundstück für das wir uns als Erwerber interessieren. Ist es sinnvoll einen Immobiliensachverständigen mit zu Rate zu ziehen, bevor wir uns für den Kauf entschließen?
Ja. Gerade in so schnelllebigen Marktzyklen wie jetzt, sollten Sie kein Detail übersehen. Ich begleite Sie beim Ankaufsprozess und nenne Ihnen Vor- und Nachteile der Immobilie und ob der angebotene Preis in Ordnung ist. Oder ich erstelle ein umfassendes Gutachten über das Objekt, wobei die Kosten meines Vorabwertes und der Begehung gegengerechnet werden. Nicht selten ergeben sich auf Basis des Gutachtens oder meiner Begleitung zum Ortstermin Erkenntnisse, die meine Kunden zu einem entscheidenden Vorteil ausbauen können.
Frage:
Wir wollen den Wert eines Gewerbeobjektes vorab prüfen lassen, erstellen Sie auch Vorabwerte hierfür?
Gern. Sprechen Sie mich an, wenn Sie eine Liegenschaft oder ein Portfolio in der Bundesrepublik kurzfristig vorab bewerten lassen möchten. Wir können dann gern über Pauschalhonorare inklusive Besichtigung der Objekte sprechen.
Grundlage der Vorabwerte ist jedoch aus Zeitgründen oftmals eine reine Desktop-Bewertung mit eingehender Analyse der Objektdaten (Flächenabgleich, Mieterlisten, Pacht- oder Mietvertragseckdaten sowie der Kostensituation des Objektes). Die planungs- und genehmigungsgerechte Errichtung des Objektes wird in der Regel vorausgesetzt und nicht von mir überprüft. Auch können ohne Objektbesichtigung eventuelle Schäden und Mängel sowie Instandhaltungsrückstau nicht berücksichtigt werden bzw. werden von mir aus Vorgaben einer parallel durchgeführten technischen Due Dilligence übernommen.
Auch für Betreiberimmobilien (Kinos, Pflegeheime, Hotels, Bäder, Freizeitparks) besitze ich umfassende Kenntnisse und Daten der Branchen - Benchmarks und Vergleichsdaten.