Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine Bestellungskörperschaft (in meinem Fall durch die Industrie- und Handelskammer Berlin) ist die öffentlich- rechtliche Zuerkennung einer überdurchschnittlichen Qualifikation und Seriosität von Sachverständigen.

Zweck ist es, Vertrauen der privaten und öffentlichen Auftraggeber in die Kompetenz öffentlich bestellter Sachverständiger zu schaffen.

Öffentlich bestellte Sachverständige wie ich werden darauf vereidigt, ihre Sachverständigenleistungen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erbringen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Das bedeutet:

Dritte, denen Gutachten vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares, parteiisches Gutachten zu verlassen.

Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt.

Sachverständige müssen für eine öffentliche Bestellung besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Eignung nachweisen. Dies wird durch die Bestellungskörperschaft bei der Erstbestellung und nach Ablauf der regelmäßig auf 5 Jahre befristet erteilten Bestellung auch bei einer erneuten Bestellung überprüft.

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen.

Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen.

Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.

Gutachter, Berater und Schlichter

Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten an, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten.
Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt:
Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit - etwa bei der Frage, ob und in welcher Höhe eine Erbbauzinserhöhung angemessen ist.
Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung.
Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.