Christoph HeinÖffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung in Berlin
„Auch wenn Immobilien nur aus Stahl und Stein bestehen, sind sie immer etwas Besonderes. Was ist das Besondere an Ihrer Immobilie? Sprechen wir darüber: unverbindlich und vertraulich.“
Von der IHK Berlin öffentlich bestellt und vereidigt · Mitglied im BVS · Berlin, Potsdam und Berliner Umland
Verkehrswertgutachten für mehr Klarheit
Ein Gutachten schafft Fakten. Spekulationen über den Wert einer Immobilie bringen keinen weiter. Erbengemeinschaften wollen genauso Klarheit wie Investoren oder junge Familien, die sich ein Haus kaufen wollen. Je früher belastbare Informationen über den Verkehrswert einer Immobilie vorliegen, umso schneller kommt man zu einem fairen Ergebnis für alle Beteiligten. Das spart Zeit und emotionale Aufregung.
In welchem Bereich benötigen Sie gerade einen klaren Blick auf die Fakten?
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Erbschaft
„Mein Bruder meint, dass unser Elternhaus nicht mehr viel einbringt. Stimmt das?“
Zur Bewertung bei Erbschaft -
Finanzamt
„Das Finanzamt hat den Gebäudewertanteil für die AfA zu gering eingestuft, oder?“
Zur Bewertung für das Finanzamt -
Trennung
„Ich möchte keine Diskussion mit meiner Frau. Welchen Verkehrswert hat das gemeinsame Haus?“
Zur Bewertung bei Trennung -
An- und Verkauf
„Mein Mann will die Wohnung unbedingt kaufen, aber ist sie das auch wert?“
Zur Bewertung bei Kauf und Verkauf -
Mehrfamilienhaus
„Wir besitzen ein Mehrfamilienhaus. Was ist es wert, wenn wir es aufteilen oder verkaufen?“
Zur Bewertung von Mehrfamilienhäusern -
Rechte und Belastungen
„Im Grundbuch steht ein Wohnrecht für meine Mutter. Wie beeinflusst dies den Immobilienwert?“
Zur Bewertung von Rechten
Gutachten für Privatleute, Gerichte und Fachleute
Die meisten meiner Auftraggeber sind Privatleute: Erben, Eigentümer, Käufer und Paare in Trennung. Ich arbeite außerdem für Gerichte, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte und Rechtspfleger, für Investoren und für Unternehmen.
Ich bewerte bebaute und unbebaute Grundstücke jeder Art: Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Büro- und Handelsimmobilien, Hotels und andere Betreiberimmobilien. Mein Schwerpunkt liegt in Berlin, Potsdam und im Berliner Umland. Gewerbeobjekte und Portfolios bewerte ich bundesweit.
Was „öffentlich bestellt und vereidigt“ für Sie bedeutet
„Immobiliengutachter“ darf sich in Deutschland jeder nennen. Die öffentliche Bestellung ist dagegen ein geschützter Titel. Die Industrie- und Handelskammer Berlin hat mich als Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken öffentlich bestellt und vereidigt. Dafür musste ich besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Eignung nachweisen. Die Kammer prüft das bei jeder Bestellung erneut, in der Regel alle fünf Jahre.
Mit der Vereidigung habe ich mich verpflichtet, unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu arbeiten. Ich bin zur Verschwiegenheit verpflichtet. Deshalb können sich auch Dritte auf mein Gutachten verlassen: das Gericht, das Finanzamt, die Bank oder die andere Seite in einer Erbengemeinschaft.
Mehr zur öffentlichen BestellungGutachter aus Leidenschaft
Christoph Hein
- Jahrgang 1965, verheiratet, Vater von zwei Kindern
- Architekturstudium TU Berlin, Diplomarbeit über Neustrukturierung postindustrieller Stadträume
- langjährige feste Mitarbeit in Immobilien-Sachverständigenbüros seit 1997
- seit 2007 selbstständig tätig, davon 8 Jahre als Partner
- diverse Fortbildungen zu Spezialthemen der Immobilienbewertung
- Fremdsprachen: Englisch, Spanisch
- Sachverständiger für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der Industrie- und Handelskammer zu Berlin öffentlich bestellt und vereidigt
- Mitglied im Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. (BVS)
Soweit der offizielle Teil. Ich habe bereits mein halbes Leben lang Gebäude und Grundstücke bewertet. In Berlin und bundesweit. Seit meinem Architekturstudium an der TU Berlin mit Schwerpunkt Baurecht und Bauwirtschaft haben mich Immobilien fasziniert. Ob internationale Großprojekte, Hotels oder das lokale Grundstück mit Eigenheim, ob für Gerichtsverfahren oder den Privatkunden: Die Arbeit als Sachverständiger macht mir einfach enorm viel Spaß. Ich kann hier meine Sachkunde, aber auch mein analytisches Denken einbringen. Dabei bleibe ich unabhängig in meinen Entscheidungen. Das gehört zu den Leitmotiven meiner Tätigkeit: Sorgfalt bei der Erfassung aller relevanten Bewertungskriterien und unabhängige Entscheidung für ein faires Gutachten.
Insofern kann ich von mir mit Stolz sagen: Ich bin Gutachter aus Leidenschaft!
Mehr über michWie ich bewerte
Analysieren
Aufgrund jahrelanger Erfahrung in der Bewertung unterschiedlichster Immobilien decke ich ein breites Spektrum der Immobilienbewertung ab. Dabei wurden von mir Gutachten zu nahezu allen denkbaren Verwendungszwecken erstellt. Bundesweit und international.
Garantieren
Ich garantiere Ihnen eine unabhängige, weisungsfreie und fachkompetente Bewertung Ihrer Immobilie, die Klarheit für alle Beteiligten bringt.
Dokumentieren
Im Rahmen der Gutachtenerstellung stelle ich alle wesentlichen Einzelpunkte des Grundstückes und seiner Bebauung übersichtlich zusammen. So erhalten Sie Klarheit zu den wertbeeinflussenden Merkmalen und Rahmenbedingungen der zu bewertenden Immobilie.
Vertrauen
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Industrie- und Handelskammer Berlin ist die öffentlich-rechtliche Zuerkennung einer überdurchschnittlichen Qualifikation und Seriosität von Sachverständigen.
So läuft ein Gutachten ab
Sie schildern Ihr Anliegen
Über das Formular unten oder am Telefon. Hilfreich sind Immobilientyp, Adresse, Stichtag und Zweck des Gutachtens.
Ich melde mich bei Ihnen
Wir klären, welche Art von Bewertung Sie brauchen. Danach erhalten Sie ein Angebot.
Unterlagen und Ortstermin
Sie stellen die Unterlagen zusammen, die ich brauche, und ich besichtige die Immobilie.
Ergebnis
Sie erhalten einen Vorabwert oder das schriftliche Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) der Immobilie gemäß § 194 BauGB.
Gutachten der vergangenen 20 Jahre
- 312Eigentumswohnungen und Häuser
- 227Wohn- und Geschäftshäuser
- 248Büro- und Handelsimmobilien
- 54Hotels
- 41Einkaufszentren
Fragen zur Immobilienbewertung in Berlin
Können Sie meine Immobilie sicher bewerten?
Ja. Ich erstelle nachvollziehbare, methodisch fundierte Verkehrswert- und Marktwertgutachten für unterschiedliche Immobilienarten und Bewertungsanlässe, zum Beispiel für:
- unbebaute Grundstücke
- Ein-, Zwei- und Dreifamilienhäuser
- Eigentumswohnungen und Teileigentum
- Mietwohn- und Geschäftshäuser
- Büro-, Hotel-, Logistik- und Sonderimmobilien
- Erbschaften und Schenkungen
- Vermögensauseinandersetzungen, etwa im Scheidungsfall
- Übertragungen innerhalb der Familie
- Bilanzierungs-, gesellschaftsrechtliche oder steuerliche Anlässe
- Ankauf, Verkauf, Finanzierung oder strategische Entscheidungsgrundlagen
Die Bewertung erfolgt objektbezogen und berücksichtigt den konkreten Bewertungsstichtag, den Bewertungszweck sowie die verfügbaren tatsächlichen und rechtlichen Grundstücksmerkmale. Maßgeblich sind die anerkannten Wertermittlungsgrundsätze, die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die Daten des örtlichen Grundstücksmarkts, im Regelfall auch Auswertungen der Kaufpreissammlung des zuständigen Gutachterausschusses für Grundstückswerte.
Ein Sachverständigengutachten ist eine fachlich begründete und nachvollziehbar dokumentierte Wertermittlung. Es ersetzt keine gerichtliche Entscheidung und bindet Dritte, etwa Finanzämter, Gerichte, Banken, Miterben oder andere Beteiligte, nicht automatisch. Diese Stellen prüfen jeweils selbst, ob und in welchem Umfang sie das Gutachten ihrer Entscheidung zugrunde legen. Ein sorgfältig erstelltes Gutachten ist jedoch eine belastbare Grundlage für Verhandlungen, Entscheidungen und die Vorlage bei Behörden oder Gerichten. Von der IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wie ich und meine Kolleginnen und Kollegen gewährleisten Verbrauchern sowie staatlichen, behördlichen und institutionellen Auftraggebern die höchste anerkannte Qualifikation und Neutralität.
Was ist ein Schiedsgutachten?
Wollen die Beteiligten eine verbindliche Einigung über eine konkrete Bewertungsfrage, kann eine Beauftragung als Schiedsgutachter sinnvoll sein. Voraussetzung ist eine eindeutige Schiedsgutachtenvereinbarung zwischen allen Beteiligten. Darin wird festgelegt, welche Tatsachen oder welcher Wert verbindlich festgestellt werden sollen und dass die Parteien diese Feststellung akzeptieren. Für das Land Berlin, für Bau- und Entwicklungsgesellschaften und für Private habe ich die Aufgabe des Schiedsgutachters bereits mehrfach übernommen, etwa zur Höhe des Erbbauzinses, zum Wert des Erbbaurechts oder zum Verkehrswert (Marktwert).
Anders als ein Schiedsgericht entscheidet ein Schiedsgutachter nicht über die Rechtslage. Er trifft eine verbindliche fachliche Feststellung, zum Beispiel zum Verkehrswert einer Immobilie. Die Bindung entfällt nur in engen Ausnahmefällen, etwa bei offensichtlicher Unrichtigkeit oder grober Unbilligkeit.
Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt“?
Die Industrie- und Handelskammer hat mir nach einer Prüfung meiner Sachkunde, Erfahrung und persönlichen Eignung die öffentliche Bestellung erteilt. Ich bin vereidigt, unabhängig, weisungsfrei und unparteiisch zu arbeiten. Gerichte beauftragen bevorzugt öffentlich bestellte Sachverständige.
Sachverständiger oder Gutachter: Wo ist der Unterschied?
Die Bezeichnungen „Gutachter“ und „Sachverständiger“ sind allein nicht geschützt. Jeder darf sie verwenden. Geschützt ist die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“. Sie setzt eine Prüfung durch eine Bestellungskörperschaft voraus, in meinem Fall die IHK Berlin.
Wann brauche ich ein schriftliches Gutachten?
Das ist von Fall zu Fall verschieden. Für das Finanzamt, für ein Gericht oder wenn mehrere Parteien sich einigen müssen, ist ein schriftliches Verkehrswertgutachten meist die richtige Grundlage. Für eine erste Einschätzung vor einem Kauf reicht oft eine Beratung mit Besichtigung. Fragen Sie mich einfach.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Im Regelfall kann ein Gutachten innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Beauftragung, Objektbesichtigung und Vorliegen der wesentlichen Bewertungsunterlagen erstellt werden. Die tatsächliche Bearbeitungszeit hängt vor allem ab von:
- Art, Größe und Komplexität der Immobilie
- Umfang der erforderlichen Erhebungen und Berechnungen
- Verfügbarkeit der Unterlagen
- Anzahl der zu prüfenden Mietverhältnisse, Flächen oder Nutzungseinheiten
- Auskünften von Behörden und sonstigen Stellen und deren Rücklaufzeiten, zum Beispiel beim Bauarchiv, beim Straßen- und Grünflächenamt, bei der Baulastenauskunftsstelle oder beim Bodenbelastungskataster
Bei eiligen Anlässen, etwa wegen einer Verhandlung, einer Frist oder einer Vermögensauseinandersetzung, sprechen Sie mich bitte frühzeitig an. Nach einer kurzen Vorprüfung sage ich Ihnen, ob und in welchem Zeitraum eine Bearbeitung möglich ist. Die aktuelle Auslastung und ein möglicher Fertigstellungstermin werden vor Auftragserteilung mit Ihnen abgestimmt. Bitte nennen Sie bei Ihrer Anfrage Ihren gewünschten Bewertungsstichtag und eine eventuell bestehende Frist.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Bei privat veranlassten Aufträgen richtet sich das Honorar nach dem Bearbeitungsaufwand, der Komplexität der Aufgabe, dem Haftungsumfang und regelmäßig auch nach dem Wertniveau der Immobilie. Vor Beginn der Bearbeitung erhalten Sie ein transparentes, objektbezogenes Honorarangebot.
Zur Orientierung: Ein Gutachten für eine Eigentumswohnung kostet gewöhnlich ca. 3.700 € netto, für ein Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhaus um ca. 4.650 € netto, jeweils zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Bei Mietwohn- und Geschäftshäusern sowie Büro-, Hotel-, Logistik- und Sonderimmobilien wird das Honorar individuell vereinbart. Alle Angaben finden Sie auf der Seite Honorar.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Das richtet sich nach der Immobilienart, dem Bewertungsanlass und den Besonderheiten des Einzelfalls. Nach der ersten Objektaufnahme erhalten Sie eine auf Ihr Vorhaben zugeschnittene Unterlagenliste. Eine erste Übersicht je Immobilienart finden Sie auf der Seite Unterlagen.
Wo sind Sie tätig?
In ganz Berlin, in Potsdam und im Berliner Umland. Gewerbeobjekte und Portfolios bewerte ich bundesweit.
Mit einem Klick zu mehr Klarheit
Sie möchten den Wert einer Immobilie ermitteln lassen? Senden Sie mir bitte die Objektadresse, die Immobilienart, den Bewertungsanlass, den gewünschten Bewertungsstichtag und, soweit vorhanden, erste Objektunterlagen. Nach einer ersten Prüfung erhalten Sie eine Einschätzung zum erforderlichen Unterlagenumfang, zum voraussichtlichen Zeitrahmen und zu den Kosten.
Eine erste Anfrage ist unverbindlich. Eine kostenpflichtige Tätigkeit beginnt erst nach klarer Abstimmung des Auftrags und des Honorars.
Lieber direkt anrufen?
Stendelweg 5, 14052 Berlin (Westend)