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Christoph Hein Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung Anfragen

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Welche Unterlagen ich für Ihr Gutachten brauche

Welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach der Immobilienart, dem Bewertungsanlass und den Besonderheiten des Einzelfalls.

Nach der ersten Objektaufnahme erhalten Sie eine auf Ihr Vorhaben zugeschnittene Unterlagenliste. Als erste Orientierung können folgende Unterlagen relevant sein:

Nicht jede Unterlage ist in jedem Fall erforderlich. Fehlende Dokumente können, soweit sinnvoll und möglich, nach Rücksprache bei Behörden oder anderen Stellen eingeholt werden. Dadurch können zusätzliche Bearbeitungszeiten und Auslagen entstehen.

Welche Immobilie möchten Sie bewerten lassen?

Wählen Sie Ihre Immobilienart. Sie erhalten eine erste Übersicht der typischerweise benötigten Unterlagen.

Eigentumswohnung / Teileigentum

Für die erste Prüfung sind insbesondere hilfreich:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Teilungserklärung einschließlich Nachträgen
  • Aufteilungsplan
  • Wohnflächenberechnung
  • aktueller Wirtschaftsplan
  • die letzten Hausgeldabrechnungen
  • Protokolle der jüngeren Eigentümerversammlungen
  • Energieausweis
  • bei Vermietung: Mietvertrag und Betriebskostenabrechnung
Ein- und Zweifamilienhaus

Zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen oben:

  • Baugenehmigung und Baubeschreibung
  • bei Vermietung: Mietvertrag
  • bei einem Nießbrauchrecht: Alter des Berechtigten
Vermietetes Mehrfamilienhaus / Wohn- und Geschäftshaus

Für die erste Prüfung sind insbesondere hilfreich:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Bauunterlagen und Flächennachweise
  • aktuelle Mieterliste mit Flächen und Nettokaltmieten je Einheit sowie Angabe der Etagenlage der Einheit
  • ausgewählte Mietverträge
  • Betriebskosten- und Heizkostenunterlagen
  • Angaben zu Leerständen, Instandhaltungen und Modernisierungen
  • Energieausweis
  • vorhandene Auskünfte zu Baulasten, Altlasten und Erschließung
Büro-, Handels- und Gewerbeimmobilie

Zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen oben:

  • Mieterliste mit Laufzeiten, Indexierung und Optionen
  • Miet- und Pachtverträge
  • Flächenaufstellung nach Nutzungsarten
  • Kostenaufstellung des Objekts
Unbebautes Grundstück
  • Grundbuchblattnummer oder Grundbuchauszug
  • Angaben zu Bebauungsplan oder Bauvoranfrage, falls vorhanden
  • Auskunft zu Erschließungsbeiträgen und Altlasten, falls vorhanden
Erbbaurecht

Zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen oben:

  • Erbbaurechtsvertrag mit allen Nachträgen
  • Erbbaugrundbuch
  • aktuelle Höhe des Erbbauzinses

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Christoph Hein

Sie möchten den Wert einer Immobilie ermitteln lassen? Senden Sie mir bitte die Objektadresse, die Immobilienart, den Bewertungsanlass, den gewünschten Bewertungsstichtag und, soweit vorhanden, erste Objektunterlagen. Nach einer ersten Prüfung erhalten Sie eine Einschätzung zum erforderlichen Unterlagenumfang, zum voraussichtlichen Zeitrahmen und zu den Kosten.

Eine erste Anfrage ist unverbindlich. Eine kostenpflichtige Tätigkeit beginnt erst nach klarer Abstimmung des Auftrags und des Honorars.

Lieber direkt anrufen?

030 263 06 892

mail@c-hein.de

Stendelweg 5, 14052 Berlin (Westend)

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Bitte wählen Sie den Zweck des Gutachtens.
Straße, Hausnummer, Ort. Bei mehreren Objekten reicht der Ort.Bitte geben Sie die Adresse der Immobilie an.
Zum Beispiel Todestag, Tag der Zustellung des Scheidungsantrags oder „aktuell“.
Nur bei vermieteten Objekten: die Nettokaltmiete aller Einheiten für ein Jahr, in Euro.
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