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Christoph Hein Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung Anfragen

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Rechte und Belastungen bewerten

Wohnrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht und andere Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs.

Im Grundbuch steht ein Wohnrecht für meine Mutter. Wie beeinflusst dies den Immobilienwert?

Rechte und Lasten im Grundbuch wirken sich sehr unterschiedlich auf den Wert einer Immobilie aus. Manche senken ihn deutlich, andere bleiben vereinzelt auch ohne Werteinfluss. Im Verkehrswertgutachten dokumentiere ich sämtliche im Grundbuch eingetragenen Rechte und Lasten. Der Werteinfluss wird erläutert und gegebenenfalls in einem Betrag ausgedrückt, der bei der Wertermittlung als Zu- oder Abschlag einfließt.

Wohnrecht und Nießbrauch

Ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauch spielt oft bei Schenkungen innerhalb der Familie eine Rolle, etwa wenn Eltern ihr Haus übertragen und darin wohnen bleiben. Für die Schenkungsteuer, für einen Verkauf oder für eine Einigung unter Geschwistern ist dann wichtig, welchen Wert das Recht hat und um wie viel es den Wert der Immobilie mindert.

Erbbaurecht

Beim Erbbaurecht gehören Grundstück und Gebäude verschiedenen Eigentümern. Ich bewerte entweder das Erbbaurecht oder das belastete Grundstück, oft auch beides.

Schiedsgutachter

Als öffentlich bestellter Sachverständiger kann ich auch als Schiedsgutachter tätig werden, etwa bei der Frage, ob und in welcher Höhe eine Erhöhung des Erbbauzinses angemessen ist. Beide Vertragspartner erkennen mein Urteil dann als verbindlich an.

Weitere Rechte

Wege- und Fahrrechte, Leitungsrechte, Rentenrechte, Vorkaufsrechte und andere Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs.

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Die Erläuterungen sind keine steuerliche oder rechtliche Beratung und ersetzen nicht die Beratung durch Ihren Steuerberater, Anwalt oder Wirtschaftsprüfer.

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Christoph Hein

Sie möchten den Wert einer Immobilie ermitteln lassen? Senden Sie mir bitte die Objektadresse, die Immobilienart, den Bewertungsanlass, den gewünschten Bewertungsstichtag und, soweit vorhanden, erste Objektunterlagen. Nach einer ersten Prüfung erhalten Sie eine Einschätzung zum erforderlichen Unterlagenumfang, zum voraussichtlichen Zeitrahmen und zu den Kosten.

Eine erste Anfrage ist unverbindlich. Eine kostenpflichtige Tätigkeit beginnt erst nach klarer Abstimmung des Auftrags und des Honorars.

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